Am 03.03.2021 wurde ein neuer Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Grundlage für eine zweite Verbändeanhörung bildet.
Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW den Entwurf erneut beanstandet und seine Stellungnahme veröffentlicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte die 2020 vorgelegte Version zur Überarbeitung des Gesetzes nach dem Eingang einer Vielzahl kritischer Stellungnahmen vollständig neu gefasst.
Als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW, das sich regelmäßig zu übergreifenden Fragen des Denkmalschutzes äußert, betrachtet auch der Westfälische Heimatbund das seit 1980 geltende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz als bewährt. Eine gut funktionierende Struktur nun ohne Not zu zerstören, kann aus Sicht der Verbände und Initiativen nur zu negativen Folgen für die Denkmallandschaft im Lande führen.
Die Neufassung des Gesetzes verliert den Schutz der Denkmäler aus dem Blick. Insbesondere von der nachhaltigen Schwächung der Fachlichkeit und der Privilegierung fachfremder Interessen sowie einzelner Interessengruppen geht eine nicht zu tolerierende Gefährdung des baukulturellen Erbes in NRW aus. Indem die Expertise der Denkmalfachämter im Bereich der Baudenkmalpflege nicht mehr abgerufen wird, verlieren die Denkmäler ihre weisungsungebundenen, von politischer Einflussnahme unabhängigen Fürsprecher. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist gerade eben nicht modern, sondern fällt deutlich hinter etablierte Standards zurück und gibt wirtschaftlichen Gesichtspunkten offenkundig Vorrang.
Diesen grundlegenden Webfehler können auch einzelne positiv zu würdigenden Punkte – darunter die Einrichtung eines Landesdenkmalrates und die Berücksichtigung der UNESCO-Welterbestätten – nicht ausgleichen.
Das Denkmalschutz-Bündnis sieht weiterhin kein Erfordernis für eine komplette Neuaufstellung des Gesetzes und plädiert allenfalls für Modifikationen in Einzelaspekten, so wie es auch den bisherigen Evaluationen des Gesetzes entspricht. Dazu bieten alle Organisationen ihre Unterstützung an – damit Denkmäler in NRW eine Zukunft haben.
Zum Denkmalschutz-Bündnis haben sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V., der Verband Deutscher Kunsthistoriker e. V., der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e. V., der Verband der Restauratoren e. V., der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V., der Westfälische Heimatbund e. V. und die Landesgruppe Westfalen-Lippe der Deutschen Burgenvereinigung e. V. zusammengeschlossen.
Alle Stellungnahmen des Bündnisses sowie weiterer Denkmalpflege-Organisationen und von 54 in NRW mit den Fragen des Kulturellen Erbes befassten Professorinnen und Professoren sind abrufbar unter https://denkmalschutz-erhalten.nrw.
Stellungnahme des WHB vom 07.04.2021 im Rahmen der Anhörung zum zweiten Entwurf eines
Denkmalschutzgesetzes NRW: Stellungnahme des Westfälischen Heimatbundes e. V.