Foto: © Martin Albermann
WHB. Heimat. Westfalen.

WHB bezieht Position

Stellungnahmen und Positionspapiere

Heimat gestalten – dazu gehört es, Antworten auf aktuelle und gegenwärtige Herausforderungen zu geben. Dabei steht die Zukunft der ländlichen Räume ebenso im Fokus wie eine gelingende Integration oder der Umgang mit den klimatischen Veränderungen.

Als Dachverband nimmt der Westfälische Heimatbund zu unterschiedlichen gesellschaftsrelevanten Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Heimatarbeit Stellung.

Umfangreichere Positionierungen und Stellungnahmen wurden in den letzten Jahren beispielsweise erarbeitet zu den Feldern:


Westfälischer Heimatbund fordert Entlastung für Vereine beim Transparenzregister

Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB), einer der mitgliederstärksten Dachverbände für Heimat- und Bürgervereine in Deutschland, fordert von der Politik, bürgerschaftliches Engagement durch einen Abbau unnötiger Bürokratie zu unterstützen. Dafür sollen die Regelungen rund um das Transparenzregister angepasst werden.

In Folge des 2017 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzes wurde das sogenannte Transparenzregister eingerichtet. Dieses hat den Zweck, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Vom Register werden auch eingetragene Vereine erfasst. Vereine, die bereits im Vereinsregister eingetragen sind, mussten sich bisher nicht extra in diesem neuen Register anmelden. Die Daten wurden übernommen. Allerdings werden für die Führung des Transparenzregisters Gebühren erhoben. Viele Vereinsvorstände erreichen derzeit entsprechende Rechnungen des Bundesanzeiger Verlags.

Seit dem letzten Jahr können sich gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreien lassen. Der Antrag muss elektronisch gestellt werden. Beigefügt werden müssen eine Kopie des Personalausweises, ein Vereinsregisterauszug und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes, mit dem die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird. Die Dauer der Befreiung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Freistellungsbescheids. Sobald die Gebührenbefreiung abgelaufen ist, muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Die Befreiung gilt zudem nicht rückwirkend.

„Immer komplexere rechtliche Regelungen sowie zunehmender bürokratischer Aufwand belasten das für unsere Gesellschaft so wichtige bürgerschaftliche Engagement. Das darf nicht sein“, so Matthias Löb, Vorsitzender des WHB. „Den vielen politischen Sonntagsreden zur Stärkung des Ehrenamtes sollten nun Taten folgen. Dafür bietet das Transparenzregister eine gute Gelegenheit. Es sind schließlich nicht die vielen Heimat- und Bürgervereine, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt sind.“

Nun tritt noch eine weitere Hürde hinzu. Am 10. Februar 2021 wurde von der Bundesregierung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) beschlossen. Damit verbunden soll im Gegensatz zum derzeitigen Verfahren, das einen automatischen Abgleich mit dem Vereinsregister vorsah, eine Verpflichtung zur aktiven Meldung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt werden. Aus dem Auffangregister wird ein Vollregister. Hintergrund ist die elektronische Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitgliedstaaten. Da die ursprünglich angedachte Vernetzung der deutschen Register absehbar aufgrund des Fehlens strukturierter Daten nur schwierig zu realisieren ist, soll das Problem nun dadurch gelöst werden, dass man den Meldepflichtigen bisherige Erleichterungen streicht und sie zur Übermittlung strukturierter Daten an das Transparenzregister verpflichtet. Das Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten. Übergangsfristen sind vorgesehen.

„Damit entstehen zusätzliche Belastungen auch für das Ehrenamt. Als Dienstleister setzen wir uns gemeinsam mit den anderen Landesheimatverbänden in Deutschland für eine Vereinfachung des Verfahrens und einen Gebührenverzicht für gemeinnützige Vereine ein,“ erläutert WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers. „Es muss im 21. Jahrhundert in einem hochtechnisierten Land wie Deutschland möglich sein, intelligente digitale Lösungen zu finden, die einen automatischen Abgleich von Daten erlauben, ohne zusätzliche Lasten für das Ehrenamt zu schaffen.“


Resolution des BHU und seiner Landesverbände:

"Zivilgesellschaftliches Engagement für Baukultur und gebaute Heimat"

Der Verlust an Baukultur in städtischen wie in ländlichen Räumen wird bundesweit zunehmend wahrnehmbar. Trotz vorhandener gesetzlicher Grundlagen zur Stadtbildpflege und zum Denkmalschutz gehen tagtäglich Ortsbilder unwiederbringlich verloren.

Für den Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und seine Landesverbände, zu denen auch der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) gehört, ist das Thema Baukultur und gebaute Umwelt von großer Relevanz. Der Fokus richtet sich dabei auf die Vielfalt der gewachsenen regionalen Baukultur, der Bau- und Kulturdenkmale, erhaltenswerte und ortsbildprägende Gebäude, Quartiere oder Siedlungen, aber auch auf die Qualität von neuer Architektur als Bestandteil unserer Kulturlandschaften. Es geht um gesellschaftliche Werte für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) und seine Landesverbände haben eine Resolution zum Thema Zivilgesellschaftliches Engagement für Baukultur und gebaute Heimat beschlossen, die am 7. November auf dem Deutschen Forum für Baukultur und Denkmalpflege vorgestellt worden ist. Gerne möchten wir Ihnen diese ebenfalls bekannt machen.


Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Stärkung des Ehrenamtes, aber keine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet; der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Enthalten sind umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen, welche ehrenamtliche Arbeit in Teilen entlasten dürften.

Konkret werden

  • der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
  • der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht (bisher 200 Euro),
  • die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 Euro erhöht,
  • die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft,
  • die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet sowie
  • auch die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ als gemeinnützig eingestuft.

Zu den Neuerungen bietet der WHB seinen Mitgliedern eine detailliertere Übersicht per Verteilermail und auf Anfrage.

Die Änderungen erleichtern die Tätigkeit vieler gemeinnütziger Vereine. Dennoch sind sie aus unserer Sicht in Bezug auf eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nicht ausreichend. Dies betrifft etwa eine fehlende Klarstellung, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird, ohne dabei die Aberkennung der Steuerbegünstigung zu riskieren.