Foto: © Deborah Zarnke
WHB. Heimat. Westfalen.
Das Werkzeug der Wegewarte besteht aus Pinsel, Farbe, Krätzer und Drahtbürste.

Wegemarkiererinnen und Wegemarkierer

Ausgezeichnete Wege

Wege werden untergepflügt, Schilder ausgetauscht, Bäume gefällt. Das kann auch die X-Beschilderung der Wanderwege des Westfälischen Heimatbundes treffen. Halb so schlimm. Denn ca. 40 ehrenamtliche Wegewarte sorgen ständig für „wandersichere Markierungen“. In regelmäßigen Abständen gehen sie die Wanderwege ab, um Markierungsschäden zu beseitigen, Verwittertes neu zu markieren oder landschaftlich reizvollere Abschnitte ausfindig zu machen. Die Wegemarkiererinnen und Wegemarkierer sind vom Westfälischen Heimatbund formell bestellt und werden stetig in ihrer Arbeit unterstützt. Dazu hat der Westfälische Heimatbund den Fachbereich Wandern eingerichtet, der hauptamtlich betreut wird und finanziell durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt wird. Gemäß § 59 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NW (LG) i. V. m. den §§ 19 und 20 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 23.08.1978 ist dem Westfälischen Heimatbund die Befugnis zur Kennzeichnung von Wanderwegen erteilt worden.

Wer Interesse hat sich als Wegemarkiererin oder Wegemarkierer zu engagieren, kann sich eine den eigenen Bedürfnissen entsprechende Wanderstrecke zuweisen lassen, die überprüft, ergänzt oder neu markiert werden muss. Die Tätigkeit wird mit einer nach Streckenlänge errechneten Aufwandsentschädigung vergütet.

Lehrgänge zum Markieren von Wegen und zu vielen anderen Themen rund ums Wandern bietet übrigens die SGV-Wanderakademie NRW an.

Einmal im Jahr lädt der Westfälische Heimatbund „seine Wanderwegemarkierer“ zum Jahrestreffen ein. Neben einer kleinen Wanderung wird das Arbeitsprogramm für das kommende Jahr besprochen.