Westfälischer Heimatbund fordert Entlastung für Vereine beim Transparenzregister
03.03.2021
Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB), einer der mitgliederstärksten Dachverbände für Heimat- und Bürgervereine in Deutschland, fordert von der Politik, bürgerschaftliches Engagement durch einen Abbau unnötiger Bürokratie zu unterstützen. Dafür sollen die Regelungen rund um das Transparenzregister angepasst werden.
In Folge des 2017 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzes wurde das sogenannte Transparenzregister eingerichtet. Dieses hat den Zweck, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Vom Register werden auch eingetragene Vereine erfasst. Vereine, die bereits im Vereinsregister eingetragen sind, mussten sich bisher nicht extra in diesem neuen Register anmelden. Die Daten wurden übernommen. Allerdings werden für die Führung des Transparenzregisters Gebühren erhoben. Viele Vereinsvorstände erreichen derzeit entsprechende Rechnungen des Bundesanzeiger Verlags.
Seit dem letzten Jahr können sich gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreien lassen. Der Antrag muss elektronisch gestellt werden. Beigefügt werden müssen eine Kopie des Personalausweises, ein Vereinsregisterauszug und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes, mit dem die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird. Die Dauer der Befreiung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Freistellungsbescheids. Sobald die Gebührenbefreiung abgelaufen ist, muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Die Befreiung gilt zudem nicht rückwirkend.
"Immer komplexere rechtliche Regelungen sowie zunehmender bürokratischer Aufwand belasten das für unsere Gesellschaft so wichtige bürgerschaftliche Engagement. Das darf nicht sein", so Matthias Löb, Vorsitzender des WHB. "Den vielen politischen Sonntagsreden zur Stärkung des Ehrenamtes sollten nun Taten folgen. Dafür bietet das Transparenzregister eine gute Gelegenheit. Es sind schließlich nicht die vielen Heimat- und Bürgervereine, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt sind."
Nun tritt noch eine weitere Hürde hinzu. Am 10. Februar 2021 wurde von der Bundesregierung der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) beschlossen. Damit verbunden soll im Gegensatz zum derzeitigen Verfahren, das einen automatischen Abgleich mit dem Vereinsregister vorsah, eine Verpflichtung zur aktiven Meldung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt werden. Aus dem Auffangregister wird ein Vollregister. Hintergrund ist die elektronische Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitgliedstaaten. Da die ursprünglich angedachte Vernetzung der deutschen Register absehbar aufgrund des Fehlens strukturierter Daten nur schwierig zu realisieren ist, soll das Problem nun dadurch gelöst werden, dass man den Meldepflichtigen bisherige Erleichterungen streicht und sie zur Übermittlung strukturierter Daten an das Transparenzregister verpflichtet. Das Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten. Übergangsfristen sind vorgesehen.
"Damit entstehen zusätzliche Belastungen auch für das Ehrenamt. Als Dienstleister setzen wir uns gemeinsam mit den anderen Landesheimatverbänden in Deutschland für eine Vereinfachung des Verfahrens und einen Gebührenverzicht für gemeinnützige Vereine ein," erläutert WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers. "Es muss im 21. Jahrhundert in einem hochtechnisierten Land wie Deutschland möglich sein, intelligente digitale Lösungen zu finden, die einen automatischen Abgleich von Daten erlauben, ohne zusätzliche Lasten für das Ehrenamt zu schaffen."