GEMA-Gesamtvertrag
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist zuständig für die Vermittlung der Rechte, die Durchführung des Inkassos, die Verteilung der Lizenzeinnahmen und sie kontrolliert, ob die Musik rechtmäßig genutzt wird. Der Rechtserwerb ist immer dann notwendig, wenn Musik genutzt wird und die Aufführung, Wiedergabe oder Vorführung öffentlich ist.
Gemäß § 15 (3) UrhG ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, „wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Informationen zum Gesamtvertrag zwischen GEMA und WHB
Der Westfälische Heimatbund hat einen Gesamtvertrag mit der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, abgeschlossen.
Mitgliedsvereine des Westfälischen Heimatbundes e. V. können einen Rabatt von 20 % auf die jeweils gültigen Vergütungssätze der GEMA in Anspruch nehmen. Der Rabatt gilt für die Wiedergabe GEMA-pflichtiger Musik (d. h. urheberrechtlich geschützter Werke, deren Urheberrecht oder andere Schutzrechte durch die GEMA wahrgenommen werden).
Konditionen des Gesamtvertrages
- Nur durch den WHB an die GEMA gemeldete Mitgliedsvereine haben Anspruch auf den Rabatt.
- Der Rabatt wird auf der Grundlage des Nettobetrags berechnet, der für die Musiknutzung zu zahlen ist. Die Umsatzsteuer (in Höhe von 7 %) bleibt unberührt.
Bitte beachten:
Die GEMA gewährt den Rabatt nur dann, wenn Sie als Musiknutzer die Einwilligung zur Musikwiedergabe vorher ordnungsgemäß erwerben und alle Fristen einhalten. Das betrifft u.a. die Anmeldung der Veranstaltung, die Aufstellung der Musikfolge sowie die fristgerechte Zahlung der Rechnung durch die GEMA.
Melden Sie also Ihre Veranstaltungen frühzeitig bei der GEMA an und sichern Sie sich als Mitglied des WHB den Nachlass auf die jeweils gültigen Tarife der GEMA.
Beziehen Sie sich bei der Anmeldung auf den Gesamtvertrag Nr. 1510432600 zwischen der GEMA und dem WHB.
GEMA-Kundenservice
Seit dem 1. Juli 2016 gibt es bei der GEMA eine zentrale Anlaufstelle im Kundenservice. Für alle Anfragen rund um die Lizensierung öffentlicher Musikwiedergaben steht den Mitgliedern des WHB das Kundencenter zur Verfügung:
GEMA
11506 Berlin
E-Mail: kontakt@gema.de
Telefon: 030 58858999 · Fax: 030 21292795
Nach wie vor steht auch der Online-Service für die Anmeldung von Musiknutzungen und die Einreichung von Musikfolgen zur Verfügung.
Die Tarifübersicht der GEMA finden Sie auf deren Internetseite.